F5: Befristeter Aufenthalt für Geschäftsleute

    Die Kategorie F5 richtet sich an Ausländer, die über eine eingetragene Gesellschaft in El Salvador geschäftlich tätig sind. Artikel 163 der Verordnung verlangt den Nachweis, dass das Unternehmen besteht, und gegebenenfalls Ihre Rolle darin.

    Anders als bei F4 steht das laufende Unternehmen und Ihre Funktion im Mittelpunkt, nicht die Registrierung von Auslandskapital.

    Rechtsquellen geprüft am 24. Oktober 2026

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    Offizielles DGME-Formular F5

    Die Dirección General de Migración y Extranjería (DGME) veröffentlicht das Formular F5 mit der vollständigen und aktuellen Liste der Voraussetzungen, Fristen und Gebühren. Diese Seite ist eine informative Zusammenfassung und ersetzt das amtliche Formular nicht.

    Offizielles Formular F5 öffnen (PDF)

    Für wen diese Kategorie gedacht ist

    Für Gründer, Geschäftsführer oder Partner, die in einer salvadorianischen Gesellschaft aktiv werden. Der Kauf eines bestehenden Unternehmens verschafft allein keinen Aufenthalt; der F5-Antrag ist gesondert und die Genehmigung bedingt.

    Allgemeine Voraussetzungen jeder befristeten Aufenthaltserlaubnis

    Artikel 161 der Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz legt die gemeinsame Antragsakte für alle befristeten Aufenthaltstitel fest. Die kategoriespezifischen Unterlagen kommen hinzu.

    1. Vom ausländischen Antragsteller oder einem Vertreter unterschriebener Antrag; wird nicht persönlich vor der Behörde unterschrieben, ist die Unterschrift notariell zu beglaubigen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Kopie aller benutzten Seiten des gültigen Reisepasses; das Original wird zur Prüfung vorgelegt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    3. Original des Führungszeugnisses bzw. der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland oder dem Wohnsitzland der letzten zwei Jahre. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    4. Bescheinigung der salvadorianischen Polizei (PNC), sofern zutreffend: bei mehr als drei Monaten physischem Aufenthalt in El Salvador oder mehr als zwei Einreisen im letzten Jahr. Die Behörde kann sie elektronisch prüfen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    5. Arbeitgeberschreiben oder beglaubigter Arbeitsvertrag nur, wenn der Aufenthaltsgrund eine Erwerbstätigkeit erlaubt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Kategoriespezifische Voraussetzungen (F5)

    1. Beglaubigte Kopie der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister. [Verordnung, Art. 163 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Bedingte Voraussetzungen

    1. Wenn Sie in der Gesellschaft arbeiten: Bescheinigung mit Eintrittsdatum, Position und Gehalt. [Verordnung, Art. 163 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Wenn die Gesellschaft mindestens ein Geschäftsjahr tätig war: Einkommensteuererklärung des Vorjahres. [Verordnung, Art. 163 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Regeln für ausländische Dokumente

    1. Im Ausland ausgestellte Dokumente benötigen eine Apostille oder Legalisation und, falls nicht auf Spanisch, eine amtliche Übersetzung ins Spanische. [Verordnung, Art. 149–150 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Dokumente ohne eigenes Ablaufdatum gelten in der Regel bis zu einem Jahr ab Ausstellung, Arbeitgeberschreiben 30 Tage. [Verordnung, Art. 151 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    3. Staatliche Gebühren werden nicht erstattet; ihre Zahlung garantiert keine Genehmigung. [Verordnung, Art. 152 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Neu 2026: Mindestaufenthalt von 90 Tagen pro Jahr

    Das Gesetzesdekret Nr. 531 vom 17. März 2026, veröffentlicht am 23. März 2026, ändert Artikel 119 des Sondergesetzes über Migration und Ausländer. Nach dem Wortlaut müssen sich befristete Einwohner grundsätzlich mindestens 90 Kalendertage pro Jahr in El Salvador aufhalten, zusammenhängend oder kumuliert, vorbehaltlich anerkannter höherer Gewalt oder Zufall.

    Das ist der Gesetzestext; wie die DGME ihn bei Verlängerungen anwendet und prüft, kann sich entwickeln. Planen Sie Ihre Reisen entsprechend und bestätigen Sie die aktuelle Praxis vor Antragstellung oder Verlängerung.

    Gesetzgebende Versammlung — Gesetzesdekret Nr. 531 (2026)Gesetzesdekret Nr. 531 — amtlicher PDF-Text

    So läuft der Antrag ab

    1. Passende Aufenthaltskategorie bestimmen; ein Einreisevisum ist kein Aufenthaltstitel.
    2. Das amtliche F-Formular der Kategorie herunterladen und die aktuellen Voraussetzungen, Fristen und Gebühren lesen.
    3. Allgemeine und kategoriespezifische Unterlagen mit Apostille und spanischer Übersetzung zusammenstellen.
    4. Antrag bei der DGME einreichen und die staatlichen Gebühren zahlen.
    5. Die Behörde prüft Unterlagen und Hintergrund und kann weitere Angaben verlangen.
    6. Nur bei Genehmigung wird die Aufenthaltskarte ausgestellt. Verlängerungsbedingungen unterscheiden sich je Kategorie.

    [DGME — Wie werde ich befristeter Einwohner in El Salvador?]

    Häufige Fragen

    Geht F5 mit einer Gesellschaft in Gründung?
    Die Verordnung verlangt die Handelsregistereintragung; die Gesellschaft muss also bestehen und eingetragen sein. Eine neue Gesellschaft hat noch keine Vorjahressteuererklärung, die erst nach einem vollen Geschäftsjahr nötig ist.
    Was unterscheidet F5 von F11?
    F5 stellt die Geschäftstätigkeit über eine eingetragene Gesellschaft in den Vordergrund. F11 gilt für Gründer einer salvadorianischen Gesellschaft, die ein Mindestkapital gezeichnet und eingezahlt haben, belegt durch die eingetragene Urkunde oder das Aktienzertifikat.
    Darf ich mit F5 arbeiten?
    Arbeitsnachweise werden nur eingereicht, wenn der Aufenthaltsgrund Arbeit erlaubt. Den erlaubten Tätigkeitsumfang sollten Sie mit der DGME klären.

    Behördliche Quellen

    Bereiten Sie Ihren Antrag mit uns vor

    Wir helfen beim Ordnen von Unterlagen, Apostillen und Übersetzungen und koordinieren mit zugelassenen salvadorianischen Fachleuten. Über die Genehmigung entscheidet allein die DGME.

    Beratung anfragen

    Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Voraussetzungen, Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die DGME fest und können sich ändern; prüfen Sie stets das aktuelle amtliche Formular. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nie garantiert.