F11: Befristeter Aufenthalt für Gesellschafter
Die Kategorie F11 erfasst Ausländer, die eine salvadorianische Gesellschaft gegründet haben und daran beteiligt sind. Artikel 173 der Verordnung knüpft sie an Gesellschaftskapital, das der Antragsteller gezeichnet und eingezahlt hat.
Es ist ein gesellschaftsrechtlicher Weg: Zentral ist die eingetragene Gründungsurkunde oder das Aktienzertifikat, nicht ein Einkommensnachweis.
Rechtsquellen geprüft am 24. Oktober 2026
Offizielles DGME-Formular F11
Die Dirección General de Migración y Extranjería (DGME) veröffentlicht das Formular F11 mit der vollständigen und aktuellen Liste der Voraussetzungen, Fristen und Gebühren. Diese Seite ist eine informative Zusammenfassung und ersetzt das amtliche Formular nicht.
Offizielles Formular F11 öffnen (PDF)Für wen diese Kategorie gedacht ist
Für Gründungsgesellschafter einer salvadorianischen Gesellschaft. Ein späterer Anteilserwerb oder Unternehmenskauf kann anders bewertet werden; klären Sie vor der Gründung mit der DGME, ob Ihre Beteiligung zu F11 passt.
Allgemeine Voraussetzungen jeder befristeten Aufenthaltserlaubnis
Artikel 161 der Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz legt die gemeinsame Antragsakte für alle befristeten Aufenthaltstitel fest. Die kategoriespezifischen Unterlagen kommen hinzu.
- Vom ausländischen Antragsteller oder einem Vertreter unterschriebener Antrag; wird nicht persönlich vor der Behörde unterschrieben, ist die Unterschrift notariell zu beglaubigen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
- Kopie aller benutzten Seiten des gültigen Reisepasses; das Original wird zur Prüfung vorgelegt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
- Original des Führungszeugnisses bzw. der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland oder dem Wohnsitzland der letzten zwei Jahre. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
- Bescheinigung der salvadorianischen Polizei (PNC), sofern zutreffend: bei mehr als drei Monaten physischem Aufenthalt in El Salvador oder mehr als zwei Einreisen im letzten Jahr. Die Behörde kann sie elektronisch prüfen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
- Arbeitgeberschreiben oder beglaubigter Arbeitsvertrag nur, wenn der Aufenthaltsgrund eine Erwerbstätigkeit erlaubt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
Kategoriespezifische Voraussetzungen (F11)
- Gründung einer salvadorianischen Gesellschaft mit gezeichneten und eingezahlten Anteilen von mindestens USD 10.000 laut Verordnung. [Verordnung, Art. 173 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
- Beglaubigte Kopie der eingetragenen Gründungsurkunde mit Ihrer Zeichnung und Einzahlung oder das entsprechende Aktienzertifikat. [Verordnung, Art. 173 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
Bedingte Voraussetzungen
- Diese Schwelle stammt aus der konsolidierten Verordnung von 2019; bestätigen Sie die aktuelle Anforderung im Formular F11 bei der DGME. [DGME]
- Wenn Sie in der Gesellschaft arbeiten: Arbeitsnachweise nur, soweit der Aufenthaltsgrund Arbeit erlaubt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
Regeln für ausländische Dokumente
- Im Ausland ausgestellte Dokumente benötigen eine Apostille oder Legalisation und, falls nicht auf Spanisch, eine amtliche Übersetzung ins Spanische. [Verordnung, Art. 149–150 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
- Dokumente ohne eigenes Ablaufdatum gelten in der Regel bis zu einem Jahr ab Ausstellung, Arbeitgeberschreiben 30 Tage. [Verordnung, Art. 151 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
- Staatliche Gebühren werden nicht erstattet; ihre Zahlung garantiert keine Genehmigung. [Verordnung, Art. 152 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
Neu 2026: Mindestaufenthalt von 90 Tagen pro Jahr
Das Gesetzesdekret Nr. 531 vom 17. März 2026, veröffentlicht am 23. März 2026, ändert Artikel 119 des Sondergesetzes über Migration und Ausländer. Nach dem Wortlaut müssen sich befristete Einwohner grundsätzlich mindestens 90 Kalendertage pro Jahr in El Salvador aufhalten, zusammenhängend oder kumuliert, vorbehaltlich anerkannter höherer Gewalt oder Zufall.
Das ist der Gesetzestext; wie die DGME ihn bei Verlängerungen anwendet und prüft, kann sich entwickeln. Planen Sie Ihre Reisen entsprechend und bestätigen Sie die aktuelle Praxis vor Antragstellung oder Verlängerung.
Gesetzgebende Versammlung — Gesetzesdekret Nr. 531 (2026)Gesetzesdekret Nr. 531 — amtlicher PDF-Text
So läuft der Antrag ab
- Passende Aufenthaltskategorie bestimmen; ein Einreisevisum ist kein Aufenthaltstitel.
- Das amtliche F-Formular der Kategorie herunterladen und die aktuellen Voraussetzungen, Fristen und Gebühren lesen.
- Allgemeine und kategoriespezifische Unterlagen mit Apostille und spanischer Übersetzung zusammenstellen.
- Antrag bei der DGME einreichen und die staatlichen Gebühren zahlen.
- Die Behörde prüft Unterlagen und Hintergrund und kann weitere Angaben verlangen.
- Nur bei Genehmigung wird die Aufenthaltskarte ausgestellt. Verlängerungsbedingungen unterscheiden sich je Kategorie.
[DGME — Wie werde ich befristeter Einwohner in El Salvador?]
Häufige Fragen
- Sind USD 10.000 das Minimum für F11?
- Die Verordnung nennt Anteile von mindestens USD 10.000, gezeichnet und eingezahlt vom ausländischen Gründer. Vorschriften ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Betrag im Formular F11.
- Können mehrere Gründer jeweils F11 beantragen?
- Jeder Antragsteller muss die eigene Zeichnung und Einzahlung in der Urkunde oder per Aktienzertifikat belegen. Fragen Sie die DGME, wie gemeinsames Kapital bewertet wird.
- Führt F11 zur Staatsbürgerschaft?
- Nein. F11 ist ein befristeter Aufenthalt. El Salvador bietet keine Staatsbürgerschaft durch Investition; die Einbürgerung ist ein eigenes Verfahren.
Behördliche Quellen
- DGME — Offizielles DGME-Formular F11 (PDF)
- DGME — Befristete Aufenthalte (Liste der amtlichen Formulare)
- DGME — Wie werde ich befristeter Einwohner in El Salvador?
- Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)
- eRegulations El Salvador — Verfahren für Investoren
- Gesetzgebende Versammlung — Gesetzesdekret Nr. 531 (2026)
- Gesetzesdekret Nr. 531 — amtlicher PDF-Text
Bereiten Sie Ihren Antrag mit uns vor
Wir helfen beim Ordnen von Unterlagen, Apostillen und Übersetzungen und koordinieren mit zugelassenen salvadorianischen Fachleuten. Über die Genehmigung entscheidet allein die DGME.
Beratung anfragenNur zur Information, keine Rechtsberatung. Voraussetzungen, Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die DGME fest und können sich ändern; prüfen Sie stets das aktuelle amtliche Formular. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nie garantiert.
