F8: Befristeter Aufenthalt als Rentier in El Salvador

    Die Kategorie F8 (Rentista) richtet sich an Ausländer, die von stabilen, wiederkehrenden Einkünften aus dem Ausland leben – etwa Kapitalerträgen, Mieten oder Leibrenten – und nicht von einer Altersrente.

    Artikel 166 der Verordnung folgt derselben Logik wie F7: Nachweis der zahlenden Stelle und notarielle eidesstattliche Erklärung, keine bezahlte Arbeit auszuüben.

    Rechtsquellen geprüft am 24. Oktober 2026

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    Offizielles DGME-Formular F8

    Die Dirección General de Migración y Extranjería (DGME) veröffentlicht das Formular F8 mit der vollständigen und aktuellen Liste der Voraussetzungen, Fristen und Gebühren. Diese Seite ist eine informative Zusammenfassung und ersetzt das amtliche Formular nicht.

    Offizielles Formular F8 öffnen (PDF)

    Für wen diese Kategorie gedacht ist

    Für Personen mit belegten passiven Auslandseinkünften, die in El Salvador nicht gegen Entgelt arbeiten. Gehalt aus Remote-Arbeit ist keine passive Einnahme; klären Sie mit der DGME, wie Ihre Einkunftsart behandelt wird.

    Allgemeine Voraussetzungen jeder befristeten Aufenthaltserlaubnis

    Artikel 161 der Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz legt die gemeinsame Antragsakte für alle befristeten Aufenthaltstitel fest. Die kategoriespezifischen Unterlagen kommen hinzu.

    1. Vom ausländischen Antragsteller oder einem Vertreter unterschriebener Antrag; wird nicht persönlich vor der Behörde unterschrieben, ist die Unterschrift notariell zu beglaubigen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Kopie aller benutzten Seiten des gültigen Reisepasses; das Original wird zur Prüfung vorgelegt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    3. Original des Führungszeugnisses bzw. der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland oder dem Wohnsitzland der letzten zwei Jahre. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    4. Bescheinigung der salvadorianischen Polizei (PNC), sofern zutreffend: bei mehr als drei Monaten physischem Aufenthalt in El Salvador oder mehr als zwei Einreisen im letzten Jahr. Die Behörde kann sie elektronisch prüfen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    5. Arbeitgeberschreiben oder beglaubigter Arbeitsvertrag nur, wenn der Aufenthaltsgrund eine Erwerbstätigkeit erlaubt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Kategoriespezifische Voraussetzungen (F8)

    1. Originalschreiben der zahlenden Stelle über stabile Einkünfte, die die Beträge der Artikel 144 und 145 des Migrationsgesetzes erfüllen. Den aktuellen Betrag nennt das Formular F8; wir zitieren keinen. [Verordnung, Art. 166 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Eidesstattliche Erklärung vor einem salvadorianischen Notar zu Herkunft und Höhe der Einkünfte sowie der Verpflichtung, keine bezahlte Arbeit auszuüben. [Verordnung, Art. 166 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Bedingte Voraussetzungen

    1. Im Ausland ausgestellte Einkommensnachweise benötigen Apostille und spanische Übersetzung; Schreiben ohne Ablaufdatum gelten meist höchstens ein Jahr. [Verordnung, Art. 149–151 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Regeln für ausländische Dokumente

    1. Im Ausland ausgestellte Dokumente benötigen eine Apostille oder Legalisation und, falls nicht auf Spanisch, eine amtliche Übersetzung ins Spanische. [Verordnung, Art. 149–150 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Dokumente ohne eigenes Ablaufdatum gelten in der Regel bis zu einem Jahr ab Ausstellung, Arbeitgeberschreiben 30 Tage. [Verordnung, Art. 151 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    3. Staatliche Gebühren werden nicht erstattet; ihre Zahlung garantiert keine Genehmigung. [Verordnung, Art. 152 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Neu 2026: Mindestaufenthalt von 90 Tagen pro Jahr

    Das Gesetzesdekret Nr. 531 vom 17. März 2026, veröffentlicht am 23. März 2026, ändert Artikel 119 des Sondergesetzes über Migration und Ausländer. Nach dem Wortlaut müssen sich befristete Einwohner grundsätzlich mindestens 90 Kalendertage pro Jahr in El Salvador aufhalten, zusammenhängend oder kumuliert, vorbehaltlich anerkannter höherer Gewalt oder Zufall.

    Das ist der Gesetzestext; wie die DGME ihn bei Verlängerungen anwendet und prüft, kann sich entwickeln. Planen Sie Ihre Reisen entsprechend und bestätigen Sie die aktuelle Praxis vor Antragstellung oder Verlängerung.

    Gesetzgebende Versammlung — Gesetzesdekret Nr. 531 (2026)Gesetzesdekret Nr. 531 — amtlicher PDF-Text

    So läuft der Antrag ab

    1. Passende Aufenthaltskategorie bestimmen; ein Einreisevisum ist kein Aufenthaltstitel.
    2. Das amtliche F-Formular der Kategorie herunterladen und die aktuellen Voraussetzungen, Fristen und Gebühren lesen.
    3. Allgemeine und kategoriespezifische Unterlagen mit Apostille und spanischer Übersetzung zusammenstellen.
    4. Antrag bei der DGME einreichen und die staatlichen Gebühren zahlen.
    5. Die Behörde prüft Unterlagen und Hintergrund und kann weitere Angaben verlangen.
    6. Nur bei Genehmigung wird die Aufenthaltskarte ausgestellt. Verlängerungsbedingungen unterscheiden sich je Kategorie.

    [DGME — Wie werde ich befristeter Einwohner in El Salvador?]

    Häufige Fragen

    Welche Einkünfte zählen als Rentier-Einkommen?
    Stabile, außerhalb El Salvadors erzielte und von der zahlenden Stelle bescheinigte Einkünfte wie Mieten, Dividenden oder Leibrenten. Eine Altersrente spricht für F7.
    Können Remote-Arbeitnehmer F8 nutzen?
    F8 verlangt die Verpflichtung, keine bezahlte Arbeit auszuüben, und Remote-Gehalt ist aktives Einkommen. Besprechen Sie Ihren Fall vorab mit der DGME oder einem zugelassenen Anwalt.
    Wie viel Monatseinkommen brauche ich?
    Der Betrag ergibt sich aus Artikel 144 und 145 des Gesetzes. Wir veröffentlichen keine ungeprüfte Zahl; sie steht im aktuellen amtlichen Formular F8.

    Behördliche Quellen

    Bereiten Sie Ihren Antrag mit uns vor

    Wir helfen beim Ordnen von Unterlagen, Apostillen und Übersetzungen und koordinieren mit zugelassenen salvadorianischen Fachleuten. Über die Genehmigung entscheidet allein die DGME.

    Beratung anfragen

    Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Voraussetzungen, Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die DGME fest und können sich ändern; prüfen Sie stets das aktuelle amtliche Formular. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nie garantiert.