F4: Befristeter Aufenthalt für Investoren in El Salvador

    Die Kategorie F4 ist der Weg der DGME für Ausländer, die Kapital nach El Salvador bringen. Grundlage ist eine dokumentierte, beim Wirtschaftsministerium registrierte Auslandsinvestition – nicht allein ein Immobilienkauf oder eine Bankeinlage.

    Wir trennen, was jeder Antragsteller einreicht, was die Investorenkategorie nach Artikel 162 der Verordnung ergänzt und was nur in bestimmten Fällen gilt.

    Rechtsquellen geprüft am 24. Oktober 2026

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    Offizielles DGME-Formular F4

    Die Dirección General de Migración y Extranjería (DGME) veröffentlicht das Formular F4 mit der vollständigen und aktuellen Liste der Voraussetzungen, Fristen und Gebühren. Diese Seite ist eine informative Zusammenfassung und ersetzt das amtliche Formular nicht.

    Offizielles Formular F4 öffnen (PDF)

    Für wen diese Kategorie gedacht ist

    Geeignet für Investoren, die Auslandskapital in eine salvadorianische Tätigkeit registriert haben oder registrieren werden, direkt oder über eine Gesellschaft. Ob eine konkrete Investition anerkannt wird, entscheidet die Behörde; nicht jeder Kauf, etwa ein privates Wohnhaus, gilt als qualifizierende Investition.

    Allgemeine Voraussetzungen jeder befristeten Aufenthaltserlaubnis

    Artikel 161 der Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz legt die gemeinsame Antragsakte für alle befristeten Aufenthaltstitel fest. Die kategoriespezifischen Unterlagen kommen hinzu.

    1. Vom ausländischen Antragsteller oder einem Vertreter unterschriebener Antrag; wird nicht persönlich vor der Behörde unterschrieben, ist die Unterschrift notariell zu beglaubigen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Kopie aller benutzten Seiten des gültigen Reisepasses; das Original wird zur Prüfung vorgelegt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    3. Original des Führungszeugnisses bzw. der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland oder dem Wohnsitzland der letzten zwei Jahre. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    4. Bescheinigung der salvadorianischen Polizei (PNC), sofern zutreffend: bei mehr als drei Monaten physischem Aufenthalt in El Salvador oder mehr als zwei Einreisen im letzten Jahr. Die Behörde kann sie elektronisch prüfen. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    5. Arbeitgeberschreiben oder beglaubigter Arbeitsvertrag nur, wenn der Aufenthaltsgrund eine Erwerbstätigkeit erlaubt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Kategoriespezifische Voraussetzungen (F4)

    1. Beglaubigte Kopie der Registrierung des Auslandskapitals bei der Nationalen Investitionsbehörde (ONI) des Wirtschaftsministeriums. [Verordnung, Art. 162 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Bei Investition über eine Gesellschaft: beglaubigte Kopie ihrer Eintragung im Handelsregister. [Verordnung, Art. 162 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Bedingte Voraussetzungen

    1. Investitionshöhe prüfen: Die amtliche eRegulations-Seite verknüpft den Investorenaufenthalt, wo anwendbar, mit einer Schwelle von 4.000 monatlichen Mindestlöhnen des Handels- und Dienstleistungssektors (Investitionsgesetz, Art. 11). Wir nennen keinen festen USD-Betrag, da sich Mindestlöhne ändern; lassen Sie den aktuellen Betrag von der DGME bestätigen. [Investitionsgesetz, Art. 11 — eRegulations El Salvador]
    2. Wenn Sie auch im Unternehmen arbeiten: Arbeitsnachweise, soweit Ihr Aufenthaltsgrund dies erlaubt. [Verordnung, Art. 161 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Regeln für ausländische Dokumente

    1. Im Ausland ausgestellte Dokumente benötigen eine Apostille oder Legalisation und, falls nicht auf Spanisch, eine amtliche Übersetzung ins Spanische. [Verordnung, Art. 149–150 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    2. Dokumente ohne eigenes Ablaufdatum gelten in der Regel bis zu einem Jahr ab Ausstellung, Arbeitgeberschreiben 30 Tage. [Verordnung, Art. 151 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]
    3. Staatliche Gebühren werden nicht erstattet; ihre Zahlung garantiert keine Genehmigung. [Verordnung, Art. 152 — Verordnung zum Migrations- und Ausländergesetz (aktualisiert mit D.L. 35 vom 24. Mai 2019)]

    Neu 2026: Mindestaufenthalt von 90 Tagen pro Jahr

    Das Gesetzesdekret Nr. 531 vom 17. März 2026, veröffentlicht am 23. März 2026, ändert Artikel 119 des Sondergesetzes über Migration und Ausländer. Nach dem Wortlaut müssen sich befristete Einwohner grundsätzlich mindestens 90 Kalendertage pro Jahr in El Salvador aufhalten, zusammenhängend oder kumuliert, vorbehaltlich anerkannter höherer Gewalt oder Zufall.

    Das ist der Gesetzestext; wie die DGME ihn bei Verlängerungen anwendet und prüft, kann sich entwickeln. Planen Sie Ihre Reisen entsprechend und bestätigen Sie die aktuelle Praxis vor Antragstellung oder Verlängerung.

    Gesetzgebende Versammlung — Gesetzesdekret Nr. 531 (2026)Gesetzesdekret Nr. 531 — amtlicher PDF-Text

    So läuft der Antrag ab

    1. Passende Aufenthaltskategorie bestimmen; ein Einreisevisum ist kein Aufenthaltstitel.
    2. Das amtliche F-Formular der Kategorie herunterladen und die aktuellen Voraussetzungen, Fristen und Gebühren lesen.
    3. Allgemeine und kategoriespezifische Unterlagen mit Apostille und spanischer Übersetzung zusammenstellen.
    4. Antrag bei der DGME einreichen und die staatlichen Gebühren zahlen.
    5. Die Behörde prüft Unterlagen und Hintergrund und kann weitere Angaben verlangen.
    6. Nur bei Genehmigung wird die Aufenthaltskarte ausgestellt. Verlängerungsbedingungen unterscheiden sich je Kategorie.

    [DGME — Wie werde ich befristeter Einwohner in El Salvador?]

    Häufige Fragen

    Bekomme ich mit einem Hauskauf den F4-Aufenthalt?
    Nicht automatisch. F4 beruht auf registrierter Auslandsinvestition in eine wirtschaftliche Tätigkeit. Ein privater Wohnungskauf wird in der Regel anders bewertet; klären Sie das vorab mit der DGME.
    Wie hoch ist die genaue Mindestinvestition?
    Das Verfahren verweist, wo anwendbar, auf 4.000 monatliche Mindestlöhne für Handel und Dienstleistungen. Da der Mindestlohn angepasst wird, nennen wir keinen festen Dollarbetrag; der aktuelle Wert ist bei der Behörde zu bestätigen.
    Ist die Genehmigung mit der Kapitalregistrierung sicher?
    Nein. Die Registrierung ist ein Pflichtdokument, doch die DGME prüft die gesamte Akte und den Hintergrund; Gebühren werden nicht erstattet.

    Behördliche Quellen

    Bereiten Sie Ihren Antrag mit uns vor

    Wir helfen beim Ordnen von Unterlagen, Apostillen und Übersetzungen und koordinieren mit zugelassenen salvadorianischen Fachleuten. Über die Genehmigung entscheidet allein die DGME.

    Beratung anfragen

    Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Voraussetzungen, Gebühren und Bearbeitungszeiten legt die DGME fest und können sich ändern; prüfen Sie stets das aktuelle amtliche Formular. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nie garantiert.